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Technische Dokumentation

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG schreibt eine Technische Dokumentation vor, aus der zusammengefasst mindestens folgende Angaben hervorgehen müssen:
— einen Gesamtplan der Maschine
— die Steuerkreispläne
— detaillierte und vollständige Pläne, eventuell mit Berechnungen
— Versuchsergebnisse
— eine Liste der grundlegenden Anforderungen dieser Richtlinie
— eine Liste der Normen, die berücksichtigt wurden
— eine Liste der zugrunde liegenden Spezifikationen
— eine Beschreibung der Lösungen, die zur Gefahren-Verhütung gewählt wurden
— Prüfergebnisse bei Anwendung einer harmonisierten Norm
— ein Exemplar der Betriebsanleitung der Maschine
— eine Zusammenstellung der intern getroffenen Maßnahmen (Bei Serienanfertigung)
Werden die Unterlagen auf Verlangen der Behörden nicht vorgelegt, so kann dies ein ausreichender Grund dafür sein, die Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Richtlinie zu bezweifeln.
Die Technische Dokumentation ist im Streitfall häufig das wichtigste Dokument, und muss 10 Jahre nach der Fertigstellung des letzten Exemplars für die Behörden bereitgehalten werden.
Der Hersteller kann gerade durch die Technische Dokumentation die geforderten Nachweise erbringen und so zu einer Entlastung vor Gericht beitragen. Mängel in der Dokumentation lassen stets Zweifel an der geforderten Sorgfalt des Herstellers aufkommen und wirken einer Entlastung regelmäßig entgegen.
Es lohnt sich also, die Technische Dokumentation ernst zu nehmen, denn auch im Haftungsfall sind Versicherungen oft darum bemüht, die Grundlage für eine Leistung im Schadenfall zu hinterfragen. Die Betriebsanleitung ist Ihre Visitenkarte!
Der Unterzeichner einer Konformitätserklärung bürgt mit seiner Unterschrift für eine einwandfreie Technische Dokumentation.
Mitglied von tekom
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