Ingenieurbüro HORST

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Messung Elektromagnetischer Felder

26. BImSchV (26. Bundesimmissionschutz Verordnung)

BGV B11

Arbeitgeber / Betreiber einer Anlage sind verpflichtet, für Nachweise zu sorgen.

Ich biete industrietaugliche Immissions-Messungen an. Dabei wird dieselbe hochwertige Messtechnik eingesetzt, wie sie auch für EMV-Messungen verwendet wird. Die Geräte sind kalibriert und auf dem aktuellen Stand der Technik.

Wann ist es sinnvoll, diese Leistung zu beauftragen?

  • Vergleichsmessungen zur Sicherstellung von durchgeführten Schutzmaßnahmen
  • Gutachten im Zusammenhang mit Grundstücks- bzw. Immobilienerwerb
  • Erstellung von Messkatastern in der Umgebung von Sendeanlagen
  • Messungen zum Nachweis der Anforderungen nach 26. BImSchV oder BGV B11
  • Störspannungen auf Leitungen (Daten, Energie, etc.)
  • Genaue Vermessung Elektromagnetischer Funkfelder im Nah- und Fernbereich bis > 7 GHz! (Aufgeschlüsselt nach Polarisationsrichtung)
  • Ortung / Lokalisierung von Stör-Sendern und HF-Störquellen und deren Identifizierung
  • Langzeitmessungen
  • Vermessung von Funknetzwerken (WLAN, Bluetooth, WIMAX, ...)

Zu medizinischen Auswirkungen und Forschungsergebnissen enthalte ich mich.

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