Die CE-Kennzeichnung muss mindestens 5 mm hoch sein. Bei Verkleinerung oder Vergrößerung müssen die hier wiedergegebenen Proportionen gewahrt bleiben.
Die CE-Kennzeichnung ist auf dem Gerät oder auf seinem Typenschild anzubringen. Ist dies wegen der Beschaffenheit des Gerätes nicht möglich oder nicht sinnvoll, ist die CE-Kennzeichnung auf der Verpackung, sofern vorhanden, oder auf den Begleitunterlagen anzubringen.
Wird das Gerät auch von anderen Richtlinien erfasst, die andere Aspekte behandeln und ebenfalls die CE-Kennzeichnung vorsehen, so bedeutet die CE-Kennzeichnung, dass das Gerät auch diesen anderen Richtlinien entspricht. Kann der Hersteller jedoch nach einer oder mehreren dieser Richtlinien während einer Übergangsfrist wählen, welche der bestehenden Regelungen er anwendet, so bescheinigt die CE-Kennzeichnung lediglich die Übereinstimmung mit den vom Hersteller angewandten Richtlinien. In diesem Fall müssen die dem Gerät beiliegenden Unterlagen, Hinweise oder Anleitungen, die nach diesen Richtlinien erforderlich sind, die Nummern der jeweils angewandten Richtlinien entsprechend ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union tragen.
Anmerkung des Website-Betreibers:
Die Grafik ist in dieser Qualität in der deutschen Übersetzung der Richtlinie enthalten. Sie haben Recht, man könnte es durchaus besser machen :-)