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EMV - Richtlinie 2004/108/EGKAPITEL IVSCHLUSSBESTIMMUNGENArtikel 14 Aufgehobene RechtsvorschriftenDie Richtlinie 89/336/EWG wird mit Wirkung vom 20. Juli 2007 aufgehoben. Verweisungen auf die Richtlinie 89/336/EWG gelten als Verweisungen auf diese Richtlinie und sind anhand der Entsprechungstabelle in Anhang VII zu lesen. Artikel 15 ÜbergangsbestimmungenDie Mitgliedstaaten dürfen das Inverkehrbringen und/oder die Inbetriebnahme von Betriebsmitteln, die den Bestimmungen der Richtlinie 89/336/EWG entsprechen und vor dem 20. Juli 2009 in Verkehr gebracht wurden, nicht behindern.. Artikel 16 Umsetzung
Artikel 17 InkrafttretenDiese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Artikel 18 AdressatenDiese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Straßburg am 15. Dezember 2004. Im Namen des Rates |
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